Mildtätige Unterstützung

für bedürftige Komponisten, Textdichter und Musikverleger in akuten finanziellen Notlagen.

Mildtätige Unterstützung

Im Rahmen Ihrer mildtätigen Zwecke unterstützt die GEMA-Stiftung bedürftige Musiktoren und Musikverleger sowie deren Angehörige durch einmalige oder laufende Zuwendungen.

Näheres kann dem Statut des Beirats der GEMA-Stiftung entnommen werden:
> Statut anzeigen

Die Unterstützung bedürftiger Musikautoren sowie Musikverleger und deren Angehörigen kann nur auf schriftlichen Antrag hin gewährt werden. Ein solcher Antrag muss die besondere Bedürftigkeit anhand der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers (und ggf. seiner Familienangehörigen) umfassend und erkennbar belegen. Ein Formblatt zur Darlegung der wirtschaftlichen Situation wird den Antragstellern hier zum Download bereitgestellt. Dieses bitten wir Sie vollständig ausgefüllt und zusammmen mit den entsprechenden Nachweisen an post@gema-stiftung.de zu übersenden.

Downloads: