Projektförderung
Förderung von Projekten zur Aufführung von Musikwerken mehrerer lebender Musikautoren
Die GEMA-Stiftung will im Wesentlichen solchen Projekten helfen, die ohne Förderung durch die GEMA-Stiftung (ggf. zusammen mit ausgewählten anderen Förderern) nicht finanzierbar wären.
Eine Voraussetzung für Fördermaßnahmen ist in der Regel die Mitgliedschaft der beteiligten Musikautoren und -verleger in der GEMA.
Näheres kann dem Statut des Beirats der GEMA-Stiftung entnommen werden:
> Statut anzeigen
Projekt-Förderungen müssen bei der GEMA-Stiftung schriftlich beantragt werden. Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein, soweit sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Der Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung (unter Nennung der beteiligten bzw. der in der Programmplanung enthaltenen Musikautoren) sowie eine transparente Budgetplanung (ggf. unter Angabe sonstiger Geldgeber) enthalten.